Bd. I · Heft 03 · Mai 2026

Garni Magazin für Hotelpension, Familienhotellerie und alpinen Tourismus DACH
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Hotelstars Union 2009: Wie 17 europäische Verbände die DACH-Hotel-Klassifizierung vereinheitlichten

Seit Dezember 2009 koordiniert die Hotelstars Union die Sternklassifizierung in inzwischen 17 europäischen Staaten. Rund 270 Kriterien, fünf Klassen plus Superior, eine Drei-Jahres-Revision: eine Anatomie der Klassifizierungs-Architektur, die das DACH-Garni-Hotel ebenso prägt wie das Fünf-Sterne-Resort.

Als sich am 14. Dezember 2009 in Prag die Repräsentant:innen von zunächst sieben nationalen Hotelverbänden auf eine gemeinsame Klassifizierungs-Systematik verständigten, war die Tragweite der Vereinbarung nur Eingeweihten unmittelbar präsent. Die Tschechische Hotelvereinigung, der österreichische Fachverband Hotellerie, die HotellerieSuisse, der ungarische Verband, der niederländische Koninklijke Horeca Nederland sowie die deutschen Verbände DEHOGA und IHA unterzeichneten ein Regelwerk, das eine über Jahrzehnte gewachsene nationale Klassifizierungs-Vielfalt in einen gemeinsamen europäischen Rahmen überführen sollte. Bis Mai 2026 ist die Hotelstars Union, getragen von der europäischen Dachorganisation HOTREC, auf 17 Mitgliedstaaten gewachsen: Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Niederlande, Schweden, Belgien, Litauen, Polen, Estland, Lettland, Luxemburg, Malta, Dänemark, Griechenland und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Motivation der Gründungsverbände sei, so hieß es in der damaligen Präambel, vor allem zweierlei gewesen. Zum einen habe sich die nationale Vielfalt — mit zum Teil sehr unterschiedlichen Kriterienkatalogen, abweichenden Schwellenwerten und divergierender Trennschärfe zwischen den Sternklassen — gegenüber dem internationalisierten Gast zunehmend als Vermittlungs-Hemmnis erwiesen. Zum anderen seien die Online-Buchungsplattformen, die seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre an Gewicht gewannen, faktisch zu konkurrierenden Bewertungs-Instanzen aufgestiegen. Eine eigenständig geführte, transparent dokumentierte und turnusmäßig revidierte Klassifizierung sollte den nationalen Verbänden die Definitionshoheit über das Qualitätsversprechen Stern sichern.

Fünf Klassen, ein Superior, rund 270 Kriterien

Die Architektur der Hotelstars Union folgt einem fünfstufigen Klassen-Modell mit jeweils einer Superior-Variante an den oberen drei Stufen. Ein-Stern-Häuser tragen die Bezeichnung Tourist und müssen zum Stand der seit Januar 2025 geltenden Kriterienkatalog-Fassung rund 90 Pflicht-Kriterien erfüllen — von der täglichen Reinigung der Zimmer über die Verfügbarkeit eines Empfangs in definierten Stunden bis zur farbigen TV-Ausstattung. Die Zwei-Stern-Klasse Standard verlangt mit rund 130 Kriterien deutlich mehr, darunter Lesebeleuchtung am Bett, Frühstücksbuffet oder gleichwertiges Angebot sowie das Vorhalten von Hygieneartikeln auf Wunsch. Drei Sterne, in der Hotelstars-Terminologie Komfort, markieren mit etwa 170 Kriterien jene Mittellage, in der sich der überwiegende Anteil der klassifizierten DACH-Hotels bewegt: Rezeption über zwölf Stunden, zweisprachiges Personal, Föhn und Kosmetikspiegel als Standard, geheizter Sanitärbereich.

Die Vier-Stern-Klasse First Class fordert rund 200 Kriterien, darunter Minibar oder 24-Stunden-Getränkeservice, eine Lobby mit Sitzgelegenheiten und Getränkeangebot, ein À-la-carte-Restaurant an mindestens sechs Tagen der Woche sowie Internet-PC-Zugang. Fünf Sterne, klassifiziert als Luxus, summieren rund 250 Kriterien und verlangen die 24-Stunden-Rezeption mit mehrsprachigem Personal, Concierge-Dienst, Empfangshalle mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice sowie personalisierten Begrüßungsgruß. Die Superior-Stufe, die sich Vier-, Vier-S- und Fünf-Sterne-Häuser durch zusätzliche Punkte aus dem Wahlkriterien-Katalog erarbeiten, summiert auf der Spitzenstufe Fünf-Sterne-Superior auf rund 270 erfüllte Anforderungen — eine Marke, die in Deutschland nach Auswertung der DEHOGA-Klassifizierungsstelle zum Stichtag Januar 2026 nur etwa 70 Betriebe erreichen.

Die Kriterien selbst sind in einer Matrix aus Pflicht- und Wahlkriterien organisiert. Pflichtkriterien müssen für die jeweilige Klasse vollständig erfüllt sein; Wahlkriterien werden mit Punktwerten hinterlegt, deren Summe ein klassenspezifisches Mindestpunktekonto erreichen muss. Diese Konstruktion gibt der Klassifizierung die nötige Elastizität: Ein historisches Stadthotel mit denkmalgeschützter Fassade kann andere Wahlkriterien akzentuieren als ein neu errichteter Alpen-Resort-Bau, ohne dass die jeweilige Sterneinstufung an Aussagekraft verlöre.

Die DEHOGA-Vorgeschichte ab 1996 und die Wende 2010

In Deutschland war die Sternklassifizierung lange Zeit ein nationales Projekt. Die DEHOGA-Klassifizierung in ihrer modernen Form, häufig als Deutsche Hotelklassifizierung apostrophiert, geht in der heutigen Bundesrepublik auf das Jahr 1996 zurück, als der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, gemeinsam mit dem damals neu gegründeten Hotelverband Deutschland IHA, eine bundeseinheitliche Bewertungs-Systematik etablierte. Sie löste die zuvor regional uneinheitlichen Bewertungs-Modelle ab und brachte ein einheitliches Punktesystem für die fünf Sternklassen. Mit der Umstellung zum 1. Januar 2010 wurde die nationale DEHOGA-Systematik in das Hotelstars-Union-Regelwerk überführt; seither tragen klassifizierte deutsche Häuser ihre Sterne unter dem Hotelstars-Logo, organisatorisch jedoch weiter durch die DEHOGA-Klassifizierungsstelle in Berlin betreut.

Die Schweizer Hotellerie blickt auf eine deutlich längere Verbandstradition zurück. Die HotellerieSuisse, hervorgegangen aus dem 1882 gegründeten Schweizer Hotelier-Verein, betreibt eine eigenständige Sternklassifizierung, die ebenfalls 2010 in die Hotelstars-Union-Architektur überging, aber zusätzlich nationale Spezifika konserviert — etwa die Subklasse Swiss Lodge für klein-strukturierte, individuell geführte Häuser, die innerhalb der Drei-Stern-Logik eine eigene Vermittlungsfunktion einnimmt. In Österreich übernahm der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer, gemeinsam mit der Österreichischen Hoteliervereinigung HÖV, die Hotelstars-Systematik mit einer Übergangsfrist und einer schrittweisen Umstellung der bestehenden Klassifizierungs-Bescheide.

Drei-Jahres-Revision und die Fassung 2025–2027

Konstitutives Merkmal der Hotelstars Union ist die turnusmäßige Revision des Kriterienkatalogs alle drei Jahre. In einem mehrstufigen Verfahren erarbeiten Vertreter:innen der Mitgliedsverbände, ergänzt um Expert:innen aus angrenzenden Disziplinen, Vorschläge zur Anpassung; diese werden in einer Vollversammlung beraten und mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die aktuell gültige Fassung, in Kraft seit dem 1. Januar 2025 und gültig bis Ende 2027, integriert erstmals systematisch Nachhaltigkeits-Kriterien — etwa zertifizierte Energieeffizienz-Standards, Mülltrennungs-Konzepte, Wasserspar-Armaturen und nachweisbare Lieferantenketten — sowie einen ausdifferenzierten Katalog zu Barrierefreiheit, der sich an der europäischen Norm EN 17210 orientiert.

Eine weitere Akzentuierung der Fassung 2025–2027 betrifft die Digitalisierung. Während frühere Kataloge den Internet-PC als eigenständige Kriterien-Position führten, ist mittlerweile die flächendeckende WLAN-Verfügbarkeit auf den Zimmern und in den öffentlichen Bereichen Pflicht ab der Zwei-Stern-Klasse, in einer definierten Bandbreite ab der Drei-Stern-Klasse. Self-Check-in-Optionen, mehrsprachige Webauftritte mit barrierefreier Zugänglichkeit nach WCAG 2.1 und transparente Datenschutz-Informationen im Sinne der DSGVO sind zu eigenständigen Bewertungs-Positionen geworden.

Verfahren, Prüfgebühren und Rechtswirkung

Die Klassifizierung selbst ist ein freiwilliges Verfahren. Hotelier:innen stellen einen Antrag beim nationalen Verband, dokumentieren die erfüllten Kriterien in einem Selbstauskunfts-Bogen, und erhalten in der Regel einen Vor-Ort-Termin durch geschulte Prüfer:innen. Die Klassifizierungs-Gebühren bewegen sich in Deutschland je nach Betriebsgröße und gewünschter Sternklasse zwischen rund 350 und 1.800 Euro für eine Dreijahres-Periode; in Österreich und der Schweiz gelten vergleichbare Größenordnungen. Die Klassifizierung sei, wie die DEHOGA-Klassifizierungsstelle wiederholt betone, kein staatlich verordneter Akt, sondern ein verbandsgetragenes Qualitätssiegel mit privatrechtlicher Bindungswirkung gegenüber dem Verbraucher.

Diese Konstruktion hat erhebliche praktische Folgen. Wirbt ein Betrieb mit einer Sternklasse, ohne die entsprechende Klassifizierung erworben zu haben, kann dies als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG abgemahnt werden — eine Praxis, die in den vergangenen Jahren wiederholt zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen führte. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2019 in einer vielbeachteten Entscheidung, dass die Sternklassen-Bezeichnung gegenüber dem Verbraucher die berechtigte Erwartung einer geprüften und verifizierten Qualitätszusage erzeuge.

Klassifizierungs-Bestand 2026 und der Markt

Zum Stichtag Januar 2026 sei der Bestand klassifizierter Hotelstars-Häuser im DACH-Raum durchaus eindrucksvoll. Deutschland zählt nach DEHOGA-Angaben rund 8.000 klassifizierte Betriebe, was etwa 23 Prozent des gesamten Beherbergungs-Marktes entspricht. In Österreich liegen die Werte der Hoteliervereinigung bei rund 1.500 klassifizierten Betrieben, die HotellerieSuisse weist rund 800 Häuser aus. Eine deutlich höhere Klassifizierungs-Quote gemessen am Gesamtmarkt erreichen damit die Schweiz und Österreich; in Deutschland ist die Quote durch die Vielzahl klein-strukturierter, nicht-klassifizierter Pensionen und Garni-Betriebe vergleichsweise niedriger.

Die Verteilung über die Sternklassen folgt einer durchgängigen Beobachtung: Drei-Sterne-Häuser bilden mit einem DACH-weiten Anteil von etwa 42 Prozent das numerische Rückgrat des klassifizierten Marktes, gefolgt von Vier-Sterne-Häusern mit etwa 30 Prozent, Zwei-Sterne-Häusern mit etwa 14 Prozent, Ein-Sterne-Häusern mit etwa 8 Prozent und Fünf-Sterne-Häusern mit etwa 6 Prozent. Die Superior-Varianten bewegen sich jeweils im einstelligen Prozentbereich der jeweiligen Klasse; nur etwa jedes vierte Fünf-Sterne-Haus trägt die Superior-Auszeichnung.

Die Rolle der OTA-Bewertungen und die Zukunft des Sterns

Eine offene Frage bleibt das Verhältnis der traditionellen Sternklassifizierung zu den nutzergetragenen Bewertungs-Systemen der Online-Reise-Plattformen. Booking.com, Expedia und vergleichbare Anbieter:innen führen eigene Bewertungs-Skalen, die — anders als der Stern — kontinuierlich, anonym und unmoderiert entstehen. Empirische Untersuchungen zeigen jedoch, dass beide Systeme nicht konkurrieren, sondern komplementär wirken: Der Stern beschreibe die strukturelle Qualität der Ausstattung und Dienstleistungs-Architektur, die Gäste-Bewertung den situativen Erlebnis-Eindruck. Ein klassifiziertes Drei-Sterne-Haus mit 8,5er Booking-Wertung sei aus Sicht der Buchungs-Forschung das robusteste Kommunikations-Format.

Für die Hotelstars Union dürfte die kommende Revisions-Periode 2028–2030 weitere Akzentuierungen mit sich bringen. Die Frage, wie die Klassifizierung mit der wachsenden Bedeutung von Boutique-, Lifestyle- und Concept-Hotels umgehe, die sich definitorisch quer zu den klassischen Sternklassen positionieren, gilt im Verbands-Diskurs als zentrales Thema. Ebenso die Frage, wie zertifizierte Nachhaltigkeits-Standards — etwa GreenSign, EU-Ecolabel oder die ISO-Norm 14001 — in die Sternklassen-Bewertung weiter integriert werden können, ohne die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verlieren.

Was die Hotelstars Union seit Dezember 2009 geleistet habe, sei in jedem Fall mehr als eine technische Harmonisierung. Sie sei zu einer europäischen Qualitäts-Infrastruktur gewachsen, die nationale Traditionen — die preußisch-akkurate DEHOGA-Prüfsystematik, die schweizerische Detailtiefe seit 1882, die österreichische Verbands-Pluralität — in einen gemeinsamen Rahmen überführt habe, ohne sie zu nivellieren. Für Hotelier:innen im DACH-Raum bleibt der Stern damit das, was er seit den 1950er Jahren in der Bundesrepublik, seit den 1880er Jahren in der Schweiz und seit den frühen Verbandsjahren in Österreich war: ein freiwillig erworbenes Qualitätsversprechen, dessen Verbindlichkeit aus der gemeinsamen Anstrengung der Branche selbst erwachse.


Ressort: Recht